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3G - AM ARBEITSPLATZ

Verfahren, Rechtsprechung & Praxishinweise

Ab dem 23. November 2021 haben Arbeitgeber die sogenannte 3G-Regelung umzusetzen, d.h. im Wesentlichen, dass Arbeitnehmer nur noch getestet, genesen oder geimpft am Arbeitsplatz erscheinen und/oder das Betriebsgelände betreten dürfen.

Diese Regelung steht im Spannungsverhältnis zu den betroffenen Grundrechten der Arbeitnehmer, die der Arbeitgeber im Rahmen seines Direktionsrechts zu beachten und ohne rechtliche Grundlage und sachlichem Grund nicht eingreifen darf. Bei Verletzung macht der Arbeitgeber sich ggf. schadensersatzpflichtig.

Wir vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber, da hier aufgrund des staatlichen Eingriffs insbesondere eine reibungslose Arbeitsorganisation sicherzustellen ist und sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht in einer widerstreitenden Interessenlage befinden, sondern eine Lösung unter Beachtung der wechselseitigen Interessen gemeinsam zu suchen ist.

Verfahren

Verfassungsbeschwerde - abergeberseitig

Verfassungsbechwerde - arbeitnehmerseitig

In unserem Informationsblatt haben wir zudem für Sie die wesentliche Aspekte zusammengefasst und Lösungsansätze formuliert.

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