WILLKOMMEN
Qualität, die sich durchsetzt
Karolin Ahrens
WIRTSCHAFTSRECHT
ZIVILRECHT
GRUNDRECHTSSCHUTZ
&
Menschenrechte
FACHGEBIETE
WIRTSCHAFTSRECHT - UNTERNEHMEN
Ihre persönliche Beratung in unternehmerischen Entscheidungen
Ich berate vorwiegend mittelständische Unternehmen bezüglich im Tagesgeschäft autretenen Rechtsfragen und setze Ihre Interessen außergerichtlich und gerichtlich für Sie durch.
Meine Arbeit umfasst hierbei insbesondere:
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Vertragsgestaltung
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Prüfung und Erstellung von AGBs und weiteren Vereinbarungen
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Beratung zu Haftungsfragen von Geschäftsführern, (weiteren) Organmitgliedern und leitenden Angestellten
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Lösungsansätze von bislang unbefriedigend bearbeiteten rechtlichen Fragestellungen
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Umsetzung von aktuellen gesetzlichen Vorgaben
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internes Risikomanagement
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juristische Umsetzung von unternehmerischen Visionen und Zielen
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außergerichtliche Beratung und Streitbeilegung
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Vorbereitung und Einschätzung von Erfolgsaussichten
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Gerichtliche Wahrnehmung und Duchsetzung Ihrer Interessen
Menschenrechte - GRUNDRECHTSSCHUTZ
Ihr Recht ist meine Verpflichtung
Ich unterstütze Sie, wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihre Rechte in irgendeiner Weise verletzt wurden oder gegen sie verstoßen wurde.
Unser Schwerpunkt liegt insbesondere im Bereich der Verfassungsbeschwerde und einer Individualklage vor dem europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Krisenbedingt sind zudem unverschuldet Notsituationen entstanden, in denen ich Sie gerne unterstützen möchte.
Meine Arbeit umfasst hierbei insbesondere:
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Zuhören und Herausarbeitung Ihrer Rechte und Interessen
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Umfassende rechtliche Begutachtung zu den Erfolgsaussichten
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Konkrete Handlungsempfehlungen
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Unterstützung bei einer möglichen Prozessfinanzierung
MANDANTENFEEDBACK
Danke!
NATALJA FELGER, GESCHÄFTSFÜHRERIN
Vielen Dank an Frau Ahrens für die perfekte Vertretung und
Unterstützung in meinem Fall. Sehr Professionell, schnell und vor
allem freundlich. Als Mandant fühlt man sich bei ihr bestens
vertreten. Gerne wieder!
MICHAEL FINK, OLDENBURG
Frau Karolin Ahrens ist eine sympathische, kompetente und engagierte Anwältin, die sich umgehend Zeit für Ihre Mandanten nimmt.
Es ist ein harmonisches Miteinander, was einem das Gefühl von Sicherheit sowie Geborgenheit gibt.
Ich bin von der Zusammenarbeit positiv begeistert und empfehle Sie mit reinem Herzen weiter.
ANTJE PIETZSCH, HANNOVER
Ein großes Dankeschön an Frau Ahrens für die umfangreiche Unterstützung. Ich fühlte mich zu jeder Zeit absolut kompetent beraten und mit meinem Anliegen sehr empathisch unterstützt. Frau Ahrens ist sehr engagiert und meldet sich auch von alleine, ohne dass man ständig den Informationen hinterherlaufen muss. Ich habe und würde sie jederzeit weiterempfehlen!
HANNELORE HUBER, SALZHAUSEN
Sie haben uns (8 Personen) im Oktober 2021 professionell begleitet. Dank Ihrer genauen Recherchen, wurde das Gerichtsverfahren eingestellt. Es war ein Possenspiel für die Polizisten, welche als Zeugen anwesend sein mussten. Und es war eine Blamage für den Richter, der es selbst ein Theaterstück nannte. Vielen Dank für Ihre scharfsinnige und menschliche Begleitung.
ANNA HETZING, BERGEDORF
Liebe Frau Ahrens, Sie haben den Schritsatz genau in meinem Sinne formuliert und mit ihren rechtlichen Ausführungen souverän ergänzt. Herzlichen Dank für Ihre Arbeit und weiterhin viel Kraft
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Newsletter November 2022
Unsere Kanzlei setzt sich für eine
*Freie Impfentscheidung*
ein.
Nach unserer juristischen Bewertung verstößt eine Impfpflicht gegen das Menschenwürdegebot aus Artikel 1 Grundgesetz. Niemand darf gegen seinen Willen einer medizinischen Behandlung unterzogen oder durch psychischen, sozialen und sonstig vermittelten Zwang hierzu genötigt werden.
Betroffene haben die Möglichkeit über die nachstehende Email-Adresse Kontakt zu uns aufzunehmen. Wir informieren Sie über mögliche rechtliche Schritte, vernetzen Sie bei Wunsch und stellen Ihnen allgemeine Informationen zur Verfügung.
freieimpfentscheidung.recht.ahrens@posteo.de
NEU: Informationsblatt für impfende Ärzte und weitere Beteiligte
Dezember 2021
INFORMATIONSBLATT FÜR ARBEITGEBER ZU 3G-REGELUNG AM ARBEITSPLATZ
Ab dem 23. November 2021 haben Arbeitgeber die sogenannte 3G-Regelung umzusetzen, d.h. Arbeitnehmer dürfen nur noch getestet, genesen oder geimpft am Arbeitsplatz erscheinen und/oder das Betriebsgelände betreten.
Diese Regelung steht im Spannungsverhältnis zu den betroffenen Grundrechten der Arbeitnehmer, die der Arbeitgeber im Rahmen seines Direktionsrechts zu beachten und ohne rechtliche Grundlage und sachlichem Grund nicht eingreifen darf. Bei Verletzung macht der Arbeitgeber sich ggf. schadensersatzpflichtig.
In unserem Informationsblatt haben wir für Sie die wesentliche Aspekte zusammengefasst und Lösungsansätze formuliert.